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Unternehmensberatung
Restrukturierung

Wenn eine rechtzeitige Sanierung im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage eines Unternehmens nicht vorgenommen wurde, kommt es nicht selten zu der Situation, in der die Tatbestände der Insolvenz entweder kurz bevor stehen oder bereits eingetreten sind.

In diesem Fall entsteht in der Regel die Notwendigkeit der Erstellung eines Restrukturierungs- oder Sanierungsgutachtens, dessen Fazit dann meistens entscheidend für die Fortführung des Unternehmens ist.

Kommt der Ersteller des Gutachtens nach sorgfältiger Prüfung des Unternehmens in seiner Gesamtheit einschließlich seines wirtschaftlichen Umfelds nicht zu dem Schluss, dass das Unternehmen fortgeführt bzw. saniert werden kann, ist in der Regel die Insolvenzbeantragung die Folge.

In dieser Unternehmenssituation setzen wir an zwei Stellen an. Zum einen erstellen wir zusammen mit dem Unternehmen ein entsprechendes Sanierungsgutachten nach den Standards von IDW S6, zum anderen bieten wir dem Unternehmen mit unserem Erfahrungshintergrund an, als Interim Manager das Management zu unterstützen und es bei der Bewältigung der in der spezifischen Situation entstehenden zusätzlichen Aufgaben zu entlasten. Dazu gehören neben den liquiditäts- und ertragssichernden Maßnahmen u.a. das Führen oder Vorbereiten von Gesprächen mit den Banken und anderen Gläubigern, den Mitarbeitern und Mitarbeitervertretern sowie den anderen in den Prozess einzubindenden Parteien (Stakeholdern).

Für den Fall, dass das Sanierungsgutachten für die Fortführung des Unternehmens positiv ausgeht, stehen wir gerne bereit, das Unternehmen und sein Management bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen, die im Rahmen des Gutachtens zur Erreichung der nachaltigen Wirtschaftlichkeit erabeitet und bewertet wurden.

 




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